häufig gestellte Fragen (Frequently Asked Questions)
1)
Was ist ein Energiepass für Gebäude?
Ein Energiepass für Gebäude
ist ein Ausweis über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Mit Hilfe des Energiepasses
können Gebäude energetisch miteinander verglichen werden.
2)
Warum wird ein Energiepass (Synonym: Energieausweis) benötigt?
Bei
Verkauf oder Vermietung muss dem Käufer oder Mieter vom Eigentümer ein Ausweis
über die Gesamtenergieeffizienz vorgelegt werden. Das heißt: Zieht ein Mieter
in einem Mehrfamilienhaus aus, so muss dem potentiellen Nachmieter ein Energiepass
vorgelegt werden, so dass dieser eine Information über den Energieverbrauch des
betreffenden Gebäudes erhält. Gleiches gilt beim Verkauf eines Hauses.
3)
Für welche Gebäude wird ein Energiepass zur Pflicht?
Diese Pflicht
gilt für alle Gebäude - somit für Neubauten als auch Altbauten. Es kommt
auch nicht auf die Art der Nutzung an. Der Energiepass ist also sowohl für Wohn-
als auch seit Mitte 2009 für Gewerbegebäude auszustellen.
4) Worin
besteht die Aussage eines Energiepasses?
Der Miet- bzw. Kaufinteressent
kann damit verschiedene Gebäude hinsichtlich des energetischen Zustandes
vergleichen. Der zukünftige Verbrauch und die entsprechenden Energiekosten des
Nutzers lassen sich aus dem Energiepass jedoch nicht linear ableiten. Der bedarfsorientierte
Energiepass dient dazu, den aus den konstruktiven Merkmalen eines Gebäudes
folgenden Energieverbrauch transparent werden zu lassen. Der verbrauchsorientierte
Energiepass reflektiert dagegen lediglich das Nutzungsverhalten im Gebäude.
5)
Was kostet ein Energiepass?
Die Kosten für den Energieausweis werden
durch den Berater und den Kunden entsprechend dem erforderlichen Aufwand für die
Gebäudeanalyse festgelegt. Mögliche Fördermittel für eine
Vor-Ort-Beratung werden gegengerechnet, so dass sich der Aufwand des Auftraggebers
deutlich reduziert. Wir erstellen Ihnen gern ein objektbezogenes konkretes Angebot
in der Region Leipzig - Halle (Sa.).
6) Welche Möglichkeiten
der finanziellen Förderung bestehen?
Die BAFA gewährt einen
nicht rückzahlbaren Zuschuß im Falle einer Vor-Ort-Beratung. Die Höhe
des Zuschusses beträgt bis zu 300 € für Ein-/Zweifamilienhäuser
und 360 € für Wohnhäuser ab drei Wohneinheiten. Der sich ergebende Förderbetrag
ist jedoch auf höchstens 50% der Beratungskosten begrenzt.
7) Wie
entsteht ein Energieausweis?
Um zu einem Energiepass zu kommen, ist kein
Amt oder eine Behörde notwendig. Das Verfahren ist ganz einfach: Der Hauseigentümer
beauftragt einen zugelassenen Energiepass-Aussteller, wie die Leipziger-Energiepass-Agentur.
Dieser nimmt die Gebäudedaten vor Ort auf und erstellt einen Energiepass.
Dieser wird in einer Beratung mit dem Eigentümer ausgewertet und übergeben.
8)
Wer darf einen Energiepass ausstellen?
Die Ausstellung erfolgt in unserem
Unternehmen durch einen vom TÜV -zertifizierten Energieberater.
9)
Wie lange ist ein Energiepass gültig?
Die Dauer der Gültigkeit wird voraussichtlich
10 Jahre ab dem Erstellungsdatum betragen.
10) Wie wird die rechtliche
Stellung des Energieausweises sein?
Der Energiepass soll ausschließlich
der Information der Gebäudenutzer dienen. Die EU-Gebäuderichtlinie sagt
explizit: "Die Energieausweise dienen lediglich der Information…" Die Bundesregierung
beabsichtigt dies auch so für Deutschland zu übernehmen. Der Energiepass soll
keine rechtlichen Rückwirkungen nach sich ziehen. Rechtsstreitigkeiten zwischen
Vermieter und Mieter aufgrund des Energieausweises sollen vermieden werden.
11)
In welcher Region führen wir unsere Beratung durch?
Unsere Firma hat
ihren Sitz in Leipzig und arbeitet vorrangig in der mitteldeutschen Region Leipzig-Halle
(also im Raum Leipzig, Leipziger Land, Muldental, den Gebieten in und um die Städte
Delitzsch, Grimma, Borna, Merseburg, Saalkreis, Wurzen, Markkleeberg, Markranstädt,
Frohburg)
weitere Informationen und die genauen Gesetzestexte erreichen Sie über unsere Link-Sektion
Quelle: dena (Deutsche Energie-Agentur)
